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   VG Darmstadt, 13.03.2007 - 3 E 1555/05   

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https://dejure.org/2007,26893
VG Darmstadt, 13.03.2007 - 3 E 1555/05 (https://dejure.org/2007,26893)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13.03.2007 - 3 E 1555/05 (https://dejure.org/2007,26893)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13. März 2007 - 3 E 1555/05 (https://dejure.org/2007,26893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zulässigkeit der Privatisierung eines Weihnachtsmarktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Privatisierung eines Weihnachtsmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1585/05

    Einstweilige Anordnung - Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.03.2007 - 3 E 1555/05
    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 21.10.2005, Aktenzeichen 3 G 1585/05, ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses und des beigezogenen Verfahrens, 3 G 1585/05 (2 Bände), sowie der beigezogenen Behördenakten (2 Ordner).

  • VGH Hessen, 17.04.2008 - 8 UE 1263/07

    Privatisierung des Ausrichtens eines Weihnachtsmarktes

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. März 2007 - 3 E 1555/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 13. März 2007 - 3 E 1555/05 - hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage abgewiesen.

  • VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 2613/09

    "Privatisierung" eines kommunalen Weihnachtsmarktes

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. März 2007 - 3 E 1555/05 - festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, rechtsverbindliche Entscheidungen über Zulassungsanträge von Bewerbern hinsichtlich der Vergabe von Standplätzen bei dem Offenbacher Weihnachtsmarkt durch die Beigeladene zu 2. treffen zu lassen, sondern dass die Beklagte die Entscheidung selbst zu treffen hat.

    Mit Urteil vom 13. März 2007 - 3 E 1555/05 - hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage abgewiesen.

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